5 Punkte Vor Ort Newsletter Gelarie Events

Kärntner Landtag beschließt neues Jugendschutzgesetz

„Mit dem heutigen Tag, haben wir in Kärnten das strengste Jugendschutzgesetz in Österreich“, meinte ein zufriedener Sozialreferent Landesrat Mag. Christian Ragger anlässlich der Beschlussfassung im Kärntner Landtag. Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werde eine deutliche Verschärfung in Kärnten durchgeführt. „Auch die Jugend muss lernen, für das, was sie anrichtet, gerade zu stehen. Meist wurden die Jugendlichen in Kärnten bei Vergehen nur abgemahnt. Das wird sich mit dem heutigen Tag ändern. Die Gleichgültigkeit der Jugendlichen muss bekämpft werden, da sind wir alle gefordert“, sagte Ragger.


Immer mehr randalierende Jugendliche, die sich bis zur Bewusstlosigkeit volllaufen lassen oder mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen. In Kärnten kein Einzelfall: Pro Woche landen mindestens zwei unter 16- Jährige zur Ausnüchterung im Krankenhaus. Trotz Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz mussten sich die jungen Betrunkenen nicht vor Strafen fürchten. Meist wurden sie nur abgemahnt. Das werde sich nun ändern.

Die wichtigsten Punkte des neuen Jugendschutzgesetzes:
 

  • Änderung der Ausgehzeiten bei Kindern und Jugendlichen: Erweiterung von bisher 06:00 Uhr auf 05:00 Uhr morgens.
     
  • Spirituosen und Mischengetränke (auch Alkopops) werden nun ausnahmslos bis zum 18. Lebensjahr verboten.
     
  • Bei Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz kann Jugendlichen bis zu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit drohen.

    Sollten sich Jugendliche weigern, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, müssen sie Strafen zahlen. Strafrahmen wird bis zu 1000 € erhöht.
     
  • Wirte müssen bei Alkoholausschank an Kinder und Jugendliche mit Strafen bis zu € 20.000 rechnen.
     
  • Bei schweren Übertretungen des Jugendschutzgesetzes z.B. bei Missbrauch von Alkohol oder Drogen durch Jugendliche, die über einen Mopedführerschein oder einen B- oder F- Führerschein verfügen, erfolgt eine Meldung an die zuständige Führerscheinbehörde. Stellt diese eine massive Unzuverlässigkeit für den Straßenverkehr fest, wird der Führerschein abgenommen.
     
  • Künftig ist der sogenannte „Testkauf“, wenn er durch die Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörde veranlasst wurde, nicht mehr strafbar.
     
  • Sicherheitsorgane sind berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Alkoholisierung auch Alkomaten einzusetzen.
     
  • Neuregelung der Jugendkarte: wird künftig als offiziell anerkanntes Ausweisdokument gültig, kann daher bei Kontrollen der Exekutive vorgewiesen werden

Jugendreferent LHStv. DI Uwe Scheuch zu den geplanten Änderungen bei der Jugendkarte: "Jugendkarten gibt es viele – aber nur eine mit einer polizeilich anerkannten Ausweisfunktion! Die Jugendkarte Kärnten ist gemeinsam mit der Kärntner Exekutive entwickelt worden und erfüllt alle Anforderungen eines offiziellen Ausweises. Gerade als Teenager ist es wichtig, sich beispielsweise beim Ausgehen ausweisen zu können. Kaum ein Jugendlicher weiß, dass er sich gemäß dem Kärntner Jugendschutzgesetz jederzeit ausweisen muss". Außerdem weißt Scheuch darauf hin, dass die Jugendkarte in Kärnten im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern gratis erhältlich sei.
 

Facebook Mein VZ MySpace YouTube