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Kärntner Jugendstartgeld für Jahrgang 1992!

Landeshauptmannstellvertreter DI Uwe Scheuch: Im Vorjahr Auszahlung an 4.365 Jugendliche - Anträge für Jugendstartgeld 2011 bis 31.März 2012 möglich.

Mit dem Jugendstartgeld übernahm Kärnten einmal mehr die Vorreiterrolle bei den Jugendinitiativen. Jugendreferent LHStv. Uwe Scheuch zog im Rahmen einer Pressekonferenz Bilanz über das Jahr 2010 und stellte die Richtlinien für das Jugendstartgeld 2011 vor. "Im Vorjahr konnte der Jahrgang 1991 das Kärntner Jugendstartgeld beantragen, 4.365 junge Kärntner haben dies bis jetzt getan. Bis 31.März 2011 hat dieser Jahrgang noch Zeit, seinen Antrag abzugeben. In Summe wurden über 2,4 Millionen aus den Mitteln des Zukunftfonds ausbezahlt", erklärte er.

Heuer kommen nun Jugendliche des Jahrganges 1992 in den Genuss des Jugendstartgeldes. Sie können förderwürdige Aufwendungen, die sie zwischen dem 16. und 19.Lebensjahr getätigt haben, einreichen und dabei aus drei Förderbereichen wählen. "Entschädigt werden Kosten für die Führerscheinausbildung und Weiterbildung, die der beruflichen Höherqualifizierung dient, sowie Heim-, Wohnungs- und Mietkosten für Schüler, Lehrlinge und Studenten. Pro Bereich werden maximal 300 Euro ausbezahlt, die maximale Förderhöhe ist mit 900 Euro begrenzt", so der Jugendreferent.

Anstatt aufgrund von Sparmaßnahmen eine soziale Staffelung einzuführen, wurde das Jugendstartgeld einer Kürzung von zehn Prozent unterzogen. So wurde sichergestellt, dass alle Kärntner Jugendlichen diese Unterstützung erhalten können. "Rund 6.000 Jugendliche sind heuer anspruchsberechtigt und können ihr Jugendstartgeld bis 31.März 2010 beantragen", sagte Scheuch. Die erste Antragstellerin des Jahres 2011, Yvonne Grascher aus Klagenfurt, freut sich über die Unterstützung zur Finanzierung ihres Führerscheins.

Infos und Antragsformular unter www.jugendstartgeld.at und Info-Hotline 050 536 - 30 000

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